Die NaturFreunde sind ein Verband mit traditionsreicher und bewegter Geschichte und so sind es auch die Ortsgruppen. Viele dieser Ortsgruppen werden auch dieses Jahr wieder ihre Jubiläen feiern (oder nachfeiern) und hierzu einen Blick zurück wagen. Wie ist die eigene Ortsgruppe entstanden? Welche Persönlichkeiten haben eine Rolle gespielt? Aus welcher Motivation ist das Naturfreundehaus entstanden? Was ist während der Verbotszeit im NS mit der eigenen Ortsgruppe und den Mitgliedern passiert? - Ist das Interesse an der Auseinandersetzung mit Fragen wie diesen erst einmal geweckt, so stellt sich schnell die Frage, wie man eine solche Zeitreise bewerkstelligt. Wo finden sich Dokumente aus der Vergangenheit? Wie können Archive helfen und genutzt werden? Wie führt man Zeitzeug*innen-Gespräche? Und wie dokumentiert man eigentlich selbst die eigene Ortsgruppenarbeit für die „Nachwelt“? Das sind Inhalte mit denen wir uns während dem Tagesseminar beschäftigen wollen.
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PROGRAMM
1. Einführungsvortrag:
100 Jahre NaturFreunde-Geschichte
2. Praxisorientierter Teil:
a) Wie arbeiten wir mit eigenen Quellen?
b) Wie erhalten und recherchieren wir unsere Quellen?
c) Wie kommen wir zu einer eigenen Ortsgruppen-Publikation?
Für die Mittagspause ist eine Selbstversorgung vorgesehen. Das Stadtarchiv liegt fußläufig zu vielen Imbissen und Bäckereien.
Wann: Samstag, 05.02.2022 von 10-16 Uhr
Wo: Stadtarchiv Ludwigshafen, Rottstraße 17, 67061 Ludwigshafen am Rhein
Referent: Dr. Klaus Jürgen Becker (Historiker & Landesarchivar der NaturFreunde RLP)
Veranstalter*innen: Ortsgruppe Ludwigshafen, Stärkenberatung der NaturFreunde RLP
Der Eintritt ist kostenlos
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Da die Plätze für das Seminar begrenzt sind, ist eine Anmeldung bis zum 01.02. notwendig über staerkenberatung@naturfreunde-rlp.de
Für das Tagesseminar gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Coronaauflagen. Zum Stand der Planung (14.01.2022) gilt für Teilnehmende die 2G-Plus-Regel. Das heißt der Zugang ist nur für Personen zulässig, die genesen oder geimpft sind und zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen können. Ausgenommen von der Testpflicht sind folgende Personen:
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Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben
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Personen, die vor weniger als drei Monaten die Zweitimpfung erhalten haben
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Personen, die seit weniger als drei Monaten nach einer Infektion genesen sind
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Personen, die doppelt geimpft nach einer Infektion wieder genesen sind